6 Stimmen für Hamburg
Informationen zum neuen Wahlrecht
Erstmals wird bei der
nächsten Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft am 24.
Februar 2008 das neue Wahlrecht angewendet. Nach dem
bisher geltenden Wahlrecht hatten alle Hamburgerinnen
und Hamburger nur eine Stimme für die Wahl zur
Hamburgischen Bürgerschaft. Bei der kommenden Wahl hat
jeder und jede Wahlberechtigte sechs Stimmen.
Diese sechs Stimmen
teilen sich wie folgt auf:
Ihre
Stimme für den Bürgermeister
(Landeslistenstimme)
Wenn Sie wollen, dass
Ole von Beust weitere vier Jahre Hamburgs Erster
Bürgermeister sein soll , müssen Sie CDU wählen. Das
bedeutet, Sie haben für die Landesliste eine Stimme, mit
der Sie die Partei wählen können. Die Anzahl an
Abgeordneten je Partei und somit die Zusammensetzung der
nächsten Bürgerschaft wird durch diese
Landeslistenstimme geregelt.
CDU |
|
Ihre
Stimme für Bergedorf
(Wahlkreisstimme)
Wer Ihre Bergedorfer
Interessen in der Hamburgischen Bürgerschaft vertreten
soll, können Sie mit Ihrer Stimme auf der Wahlkreisliste
entscheiden. Hier haben Sie fünf Stimmen zur Verfügung.
Dahinter verbirgt sich, dass Sie Ihre fünf Stimmen für
eine Parteien-Liste alternativ aber auch für eine
Kandidaten gesammelt (kumuliert) oder aufgeteilt
(panaschiert) auf verschiedene Kandidaten abgeben
können. Auf dem Stimmzettel der Wahlkreisliste können
Sie also bis zu fünf Kreuze frei verteilen. Wenn Sie
mich als Ihren Bergedorfer Abgeordneten in das Hamburger
Landesparlament wählen wollen, möchte ich Sie bitten,
alle fünf Wahlkreisstimmen für mich abzugeben.
Lars Dietrich |
|
1 |
Stimme für den Ersten
Bürgermeister Ole von Beust |
+5 |
Stimmen für den
Abgeordneten Lars Dietrich MdHB |
6 |
Stimmen für Hamburg & Bergedorf |
Für die
Wahl zur Bezirksversammlung Hamburg-Bergedorf haben Sie
ebenfalls sechs Stimmen. Bitte unterstützen Sie auch
hier die CDU. Weitere Informationen und Hintergründe zum
neuen Wahlgesetz erläutere ich Ihnen gern persönlich.
Vereinbaren Sie einfach einen Termin unter der
Telefonnummer 040/18 98 69 88
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