Die Bürgerschaftsabgeordneten sind
berechtigt, "Große Anfragen" an den
Senat zu richten.
"Große Anfragen" müssen von mindesten
fünf Abgeordneten unterzeichnet werden und sind vom
Senat innerhalb von vier Wochen zu beantworten. Im
Gegensatz zu den Kleinen Anfragen werden sie mit der
Senatsantwort auf die Tagesordnung der Bürgerschaft
gesetzt. Auf Antrag mindestens eines Drittels der
Abgeordneten kann die Anfrage nach der Antwort des
Senats in der Plenarsitzung besprochen werden.
"Große Anfragen" können – genau wie
Anträge - in einen oder mehrere Ausschüsse überwiesen
werden.
|