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Parlament - Große Anfragen

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Die Bürgerschaftsabgeordneten sind berechtigt, "Große Anfragen" an den Senat zu richten.

"Große Anfragen" müssen von mindesten fünf Abgeordneten unterzeichnet werden und sind vom Senat innerhalb von vier Wochen zu beantworten. Im Gegensatz zu den Kleinen Anfragen werden sie mit der Senatsantwort auf die Tagesordnung der Bürgerschaft gesetzt. Auf Antrag mindestens eines Drittels der Abgeordneten kann die Anfrage nach der Antwort des Senats in der Plenarsitzung besprochen werden.

"Große Anfragen" können – genau wie Anträge - in einen oder mehrere Ausschüsse überwiesen werden.


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