Christlich Demokratische Union Deutschlands
Christlich Demokratische Union Deutschlands
Lars Dietrich
   HomeHome   KontaktKontakt   NewsletterNewsletter   SitemapSitemap   ImpressumImpressum
 

  SportSport
Familie, Kinder & JugendFamilie/Kinder/Jugend

Anträgeeigene Anträge
Anträgeunterstütze Anträge
AnfragenGroße Anfragen
AnfragenSchriftl. Kleine Anfragen
RedenReden

PUAPUA "Feuerbergstrasse"

Parlament

Linie

Die Bürgerschaft

Die Freie und Hansestadt Hamburg ist als so genannter Stadtstaat gleichzeitig Bundesland und Gemeinde oder Kommune. Dementsprechend nimmt auch die Hamburgische Bürgerschaft sowohl die Aufgaben eines Landesparlamentes als auch die einer Gemeindevertretung wahr. Die wichtigste Aufgabe ist natürlich der Beschluss des Hamburger Haushaltes und die Verabschiedung der Landesgesetze. Die Hamburgische Bürgerschaft wählt zudem den Ersten Bürgermeister und bestätigt die Mitglieder des Senats, also der Hamburger Landesregierung. Zudem obliegt der Bürgerschaft die Kontrolle des Senats.

Die Fraktionen

Fraktionen sind Vereinigungen von mindestens sechs Abgeordneten innerhalb der Bürgerschaft. Derzeit gibt es drei Fraktionen: die CDU-Fraktion (63 Abgeordnete), die SPD-Fraktion (41 Abgeordnete) und die GAL-Fraktion (17 Abgeordnete). Innerhalb der Fraktionen werden Arbeitskreise gebildet, die sich im Wesentlichen aus den jeweiligen Mitgliedern der Ausschüsse der Bürgerschaft (siehe unten) zusammensetzen. In den Arbeitskreisen werden die Initiativen der jeweiligen Fraktionen, die Fraktionsanträge, Großen Anfragen und Gesetzentwürfe vorbereitet und diskutiert.

Anträge

Anträge können von mindestens fünf Abgeordneten eingebracht werden. Die Anträge werden dann auf die Tagesordnung der nächsten Plenarsitzung der Bürgerschaft gesetzt. Neben einer Annahme oder Ablehnung der Anträge gibt es auch die Möglichkeit, dieselben in einen der Ausschüsse zur weiteren Beratung zu überweisen, um durch weiter und tiefer gehende inhaltliche Befassung - auch durch Konsultation weiterer Fachleute - offene Fragen zu klären und zu einem bestmöglichen Ergebnis zu kommen.

"Schriftliche Kleine Anfragen" und "Große Anfragen"

Die Bürgerschaftsabgeordneten sind berechtigt, "Schriftliche Kleine Anfragen" und "Große Anfragen" an den Senat zu richten.

"Schriftliche Kleine Anfragen" sind vom Senat innerhalb von acht Tagen zu beantworten. Sie werden den in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen zur Kenntnis gegeben und nach Beantwortung durch den Senat zusammen mit der Antwort als Drucksache im Hause verteilt.

"Große Anfragen" müssen von mindesten fünf Abgeordneten unterzeichnet werden und sind vom Senat innerhalb von vier Wochen zu beantworten. Im Gegensatz zu den Kleinen Anfragen werden sie mit der Senatsantwort auf die Tagesordnung der Bürgerschaft gesetzt. Auf Antrag mindestens eines Drittels der Abgeordneten kann die Anfrage nach der Antwort des Senats in der Plenarsitzung besprochen werden.

"Große Anfragen" können – genau wie Anträge - in einen oder mehrere Ausschüsse überwiesen werden.

Ausschüsse der Bürgerschaft

Die hauptsächliche inhaltliche Arbeit der Bürgerschaft wird in ihren Fachausschüssen geleistet. Derzeit gibt es die folgenden sechzehn Ausschüsse:

  • Eingabenausschuss

  • Gesundheitsausschuss

  • Europaausschuss

  • Familien-, Kinder- und Jugendausschuss

  • Haushaltsausschuss

  • Innenausschuss

  • Sportausschuss

  • Kulturausschuss

  • Rechtsausschuss

  • Schulausschuss

  • Sozialausschuss

  • Stadtentwicklungsausschuss

  • Umweltausschuss

  • Verfassungsausschuss

  • Wirtschaftsausschuss

  • Wissenschaftsausschuss

Eine besondere Stellung unter diesen Ausschüssen hat der Eingabenausschuss. Er befasst sich in nichtöffentlicher Sitzung mit konkreten Eingaben (Petitionen) einzelner Bürgerinnen oder Bürger. Die Anliegen werden geprüft und mit einer entsprechenden Empfehlung der Bürgerschaft zur Abstimmung vorgelegt. Nach der Entscheidung über die Eingabe erhalten die Petenten von dem Vorsitzenden des Eingabenausschusses einen schriftlichen Bescheid über das Ergebnis.

Ansprechpartner für Rat suchende Petenten ist der Eingabendienst der Bürgerschaftskanzlei.

Parlamentarische Untersuchungsausschüsse

Neben den oben aufgeführten regulären Ausschüssen kann die Bürgerschaft auch so genannte Parlamentarische Untersuchungsausschüsse (PUA) bilden; so zum Beispiel dieses Jahr geschehen mit dem PUA Feuerbergstraße, der aufgrund einiger Vorkommnisse in der Geschlossenen Unterbringung Feuerbergstraße auf Antrag der Fraktionen von SPD und GAL eingesetzt wurde.

Zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist die Bürgerschaft verpflichtet, wenn ein Viertel der Abgeordneten dies beantragt. Untersuchungsausschüsse sind grundsätzlich ein wichtiges Instrument der parlamentarischen Kontrolle, werden aber hin und wieder auch als Mittel der politischen Profilierung benutzt.

zum Seitenanfang


Linie

Seite drucken


Linie
Ticker
Linie