Die Bürgerschaft Die Freie und
Hansestadt Hamburg ist als so genannter Stadtstaat
gleichzeitig Bundesland und Gemeinde oder Kommune.
Dementsprechend nimmt auch die Hamburgische Bürgerschaft
sowohl die Aufgaben eines Landesparlamentes als auch die
einer Gemeindevertretung wahr. Die wichtigste Aufgabe
ist natürlich der Beschluss des Hamburger Haushaltes und
die Verabschiedung der Landesgesetze. Die Hamburgische
Bürgerschaft wählt zudem den Ersten Bürgermeister und
bestätigt die Mitglieder des Senats, also der Hamburger
Landesregierung. Zudem obliegt der Bürgerschaft die
Kontrolle des Senats.
Die Fraktionen
Fraktionen sind Vereinigungen von
mindestens sechs Abgeordneten innerhalb der
Bürgerschaft. Derzeit gibt es drei Fraktionen: die
CDU-Fraktion (63 Abgeordnete), die SPD-Fraktion (41
Abgeordnete) und die GAL-Fraktion (17 Abgeordnete).
Innerhalb der Fraktionen werden Arbeitskreise gebildet,
die sich im Wesentlichen aus den jeweiligen Mitgliedern
der Ausschüsse der Bürgerschaft (siehe unten)
zusammensetzen. In den Arbeitskreisen werden die
Initiativen der jeweiligen Fraktionen, die
Fraktionsanträge, Großen Anfragen und Gesetzentwürfe
vorbereitet und diskutiert.
Anträge
Anträge können von mindestens fünf
Abgeordneten eingebracht werden. Die Anträge werden dann
auf die Tagesordnung der nächsten Plenarsitzung der
Bürgerschaft gesetzt. Neben einer Annahme oder Ablehnung
der Anträge gibt es auch die Möglichkeit, dieselben in
einen der Ausschüsse zur weiteren Beratung zu
überweisen, um durch weiter und tiefer gehende
inhaltliche Befassung - auch durch Konsultation weiterer
Fachleute - offene Fragen zu klären und zu einem
bestmöglichen Ergebnis zu kommen.
"Schriftliche Kleine Anfragen" und
"Große Anfragen"
Die Bürgerschaftsabgeordneten sind
berechtigt, "Schriftliche Kleine Anfragen" und "Große Anfragen" an den
Senat zu richten.
"Schriftliche Kleine Anfragen" sind vom Senat
innerhalb von acht Tagen zu beantworten. Sie werden den
in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen zur Kenntnis
gegeben und nach Beantwortung durch den Senat zusammen
mit der Antwort als Drucksache im Hause verteilt.
"Große Anfragen" müssen von mindesten
fünf Abgeordneten unterzeichnet werden und sind vom
Senat innerhalb von vier Wochen zu beantworten. Im
Gegensatz zu den Kleinen Anfragen werden sie mit der
Senatsantwort auf die Tagesordnung der Bürgerschaft
gesetzt. Auf Antrag mindestens eines Drittels der
Abgeordneten kann die Anfrage nach der Antwort des
Senats in der Plenarsitzung besprochen werden.
"Große Anfragen" können – genau wie
Anträge - in einen oder mehrere Ausschüsse überwiesen
werden.
Ausschüsse der Bürgerschaft
Die hauptsächliche inhaltliche
Arbeit der Bürgerschaft wird in ihren Fachausschüssen
geleistet. Derzeit gibt es die folgenden sechzehn
Ausschüsse:
Eine besondere Stellung unter
diesen Ausschüssen hat der Eingabenausschuss. Er befasst
sich in nichtöffentlicher Sitzung mit konkreten Eingaben
(Petitionen) einzelner Bürgerinnen oder Bürger. Die
Anliegen werden geprüft und mit einer entsprechenden
Empfehlung der Bürgerschaft zur Abstimmung vorgelegt.
Nach der Entscheidung über die Eingabe erhalten die
Petenten von dem Vorsitzenden des Eingabenausschusses
einen schriftlichen Bescheid über das Ergebnis.
Ansprechpartner für Rat suchende
Petenten ist der
Eingabendienst der Bürgerschaftskanzlei.
Parlamentarische
Untersuchungsausschüsse
Neben den oben aufgeführten
regulären Ausschüssen kann die Bürgerschaft auch so
genannte Parlamentarische Untersuchungsausschüsse (PUA)
bilden; so zum Beispiel dieses Jahr geschehen mit dem
PUA Feuerbergstraße, der aufgrund einiger Vorkommnisse
in der Geschlossenen Unterbringung Feuerbergstraße auf
Antrag der Fraktionen von SPD und GAL eingesetzt wurde.
Zur Einsetzung eines
Untersuchungsausschusses ist die Bürgerschaft
verpflichtet, wenn ein Viertel der Abgeordneten dies
beantragt. Untersuchungsausschüsse sind grundsätzlich
ein wichtiges Instrument der parlamentarischen
Kontrolle, werden aber hin und wieder auch als Mittel
der politischen Profilierung benutzt.
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