Die Bürgerschaftsabgeordneten sind
berechtigt, "Schriftliche Kleine" an den
Senat zu richten.
"Schriftliche Kleine Anfragen" sind vom Senat
innerhalb von acht Tagen zu beantworten. Sie werden den
in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen zur Kenntnis
gegeben und nach Beantwortung durch den Senat zusammen
mit der Antwort als Drucksache im Hause verteilt.
|