Anträge können von mindestens fünf
Abgeordneten eingebracht werden. Die Anträge werden dann
auf die Tagesordnung der nächsten Plenarsitzung der
Bürgerschaft gesetzt. Neben einer Annahme oder Ablehnung
der Anträge gibt es auch die Möglichkeit, dieselben in
einen der Ausschüsse zur weiteren Beratung zu
überweisen, um durch weiter und tiefer gehende
inhaltliche Befassung - auch durch Konsultation weiterer
Fachleute - offene Fragen zu klären und zu einem
bestmöglichen Ergebnis zu kommen.
Folgende Anträge sind auf
Initiative von Lars Dietrich entstanden und in die
Bürgerschaft eingebracht worden.
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